# Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen

Verordnung der burgenländischen Landesregierung vom 15. Oktober 1934, betreffend die Erklärung von Straßen als Eisenbahnzufahrtsstraßen

StF: LGBl. Nr. 3/1934

> Auf Grund des § 9 des Straßenverwaltungsgesetzes vom 15. Jänner 1926 in der Fassung des LGBl. Nr. 41 aus dem Jahre 1927 werden nach Durchführung des in den §§ 31 und 36 des genannten Gesetzes vorgesehenen Verfahrens folgende Straßenzüge als Eisenbahnzufahrtsstraßen erklärt:

## § 1 G. Im Bezirk Jennersdorf {#par_1}

Bahnhöfe

Bahnhöfe

(Tritt lt. LGBl. Nr. 50/1979 außer Kraft)

Bahnhöfe

Bahnhöfe

Bahnhöfe

Bahnhof

(aufgelassen gem. der Verordnung LGBl. Nr. 50/1979)