# Regelung der Satzungen neugebildeter Verwaltungsgemeinschaften

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Dezember 1970, mit der eine vorläufige Regelung über die Satzungen der mit 1. Jänner 1971 neugebildeten Verwaltungsgemeinschaften getroffen wird

StF: LGBl. Nr. 58/1970

> Auf Grund des § 17 Absatz 2 des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes, LGBl. Nr. 44/1970, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Bis zur Erlassung neuer Satzungen gemäß § 17 Absatz 2 letzter Satz des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes durch die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden ist die Satzung der in § 10 Abs. 1 unter B des zit. Gesetzes jeweils genannten Verwaltungsgemeinschaft auf die in § 10 Absatz 1 unter A leg.cit. jeweils genannte Verwaltungsgemeinschaft sinngemäß anzuwenden; die Satzung der unter § 10 Absatz 1 B Z 1 lit. b des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes genannten Verwaltungsgemeinschaft hat hiebei außer Betracht zu bleiben.