# Aufhebung des Schlachthauszwanges

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. Jänner 1972 über die Aufhebung des Schlachthauszwanges für das Gebiet der Gemeinde Neusiedl am See

StF: LGBl. Nr. 6/1972

> Auf Grund des § 35 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Verfügung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 4. April 1935, Zahl III/1-75/8-1935, mit welcher für das Gebiet der Gemeinde Neusiedl am See die Benützung von Privatschlachthäusern untersagt wurde, wird aufgehoben.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1974 in Kraft.