# Erhebungsbogen des Bezirksweinbaukatasters

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. Jänner 1981, mit der ein Muster des Erhebungsbogens für die Anlage des Bezirksweinbaukatasters festgelegt wird

StF: LGBl. Nr. 7/1981

> Auf Grund des § 20 Abs. 6 des Weinbaugesetzes, LGBl. Nr. 37/1980, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Weinbautreibenden haben die zur Anlegung des Bezirksweinbaukatasters erforderlichen Angaben unter Verwendung eines Erhebungsbogens nach dem in der ./. Anlage enthaltenen Muster zu machen.

## Anl. 1 Anlage {#prov_anl_1}