# Verzeichnis der Gemeinde-Sonderwahlbehörden bei Landtagswahlen

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. März 1982 betreffend das von den Gemeinde-Sonderwahlbehörden bei Landtagswahlen zu verwendende besondere Verzeichnis

StF: LGBl. Nr. 18/1982

> Auf Grund des § 30 Abs. 8 der Landtagswahlordnung 1978, LGBl. Nr. 8/1979, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Für die Eintragung von Wahlberechtigten, denen die Bewilligung zur Ausübung des Wahlrechtes vor der Gemeinde-Sonderwahlbehörde erteilt wurde, ist ein dem Muster der Anlage entsprechendes besonderes Verzeichnis zu verwenden.

## Anl. 1 Anlage 1 {#prov_anl_1}