# Neue Grenzwerte für Fleisch, Frischkäse und Honig

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 9. Juni 1986 über neue Grenzwerte für Fleisch, Frischkäse und Honig sowie das Verbot des Verkaufes dieser Waren gemäß § 38 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz

StF: LGBl. Nr. 47/1986

> Auf Grund des § 38 Abs. 1 des Strahlenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 227/1969, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Verkauf von nachstehend angeführten Waren ist verboten, soweit die im folgenden angeführten Grenzwerte überschritten werden.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 9. Juni 1986 in Kraft.