# Ausschreibung der Wahl des Landtages

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1987 über die Ausschreibung der Wahl des Landtages, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

StF: LGBl. Nr 46/1987

> Auf Grund des § 5 Abs. 1 der Landtagswahlordnung 1978, LGBl. Nr. 8/1979, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Wahl des Burgenländischen Landtages wird ausgeschrieben.

## § 2 {#par_2}

Als Wahltag wird der 4. Oktober 1987 festgesetzt.

## § 3 {#par_3}

Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 2. August 1987 bestimmt.