# Auflösung des Baufonds Bundesstraßen-Vorfinanzierung

Gesetz vom 24. November 1988, mit dem der Baufonds Bundesstraßen-Vorfinanzierung aufgelöst wird

StF: LGBl. Nr. 18/1989 (XV. Gp. RV 173 AB 196)

> Der Landtag hat beschlossen:

## § 1 {#par_1}

Der Baufonds Bundesstraßen-Vorfinanzierung wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgelöst. Vorhandene Fondsmittel sind zweckgebunden für den Landesstraßenbau zu verwenden.

## § 2 {#par_2}

Das Gesetz vom 2. März 1971, LGBl. Nr. 18, betreffend die Errichtung eines Fonds zur Vorfinanzierung des Baues einer Bundesstraße im Abschnitt Mörbisch - Illmitz in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 22/1976 und LGBl. Nr. 23/1979, tritt außer Kraft.

## § 3 {#par_3}

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1988 in Kraft.