# Musikschulplan

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Juli 1993, mit der ein Musikschulplan erlassen wird

StF: LGBl. Nr. 65/1993

> Aufgrund des § 6 des Bgld. Musikschulförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 36/1993, wird verordnet:

## § 1 Zentralmusikschulen {#par_1}

(1) Standorte der Zentralmusikschulen sind die Freistadt Eisenstadt sowie Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Oberwart.

(2) Den Zentralmusikschulen kommen folgende Aufgaben zu:

## § 2 Musikschulen {#par_2}

(1) Standorte für Musikschulen sind folgende Gemeinden des politischen Bezirkes, in dem die jeweilige Zentralmusikschule ihren Sitz hat: