# Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeindeverbände (Sanitätskreise) auf die Landesregierung, Übertragung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Septemer 1993, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeindeverbände (Sanitätskreise) auf die Landesregierung übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 79/1993

> Auf Antrag der Gemeindeverbände (Sanitätskreise) Siegendorf-Klingenbach und Wulkaprodersdorf-Zagersdorf wird im Interesse der einfachen Vollziehung des Gemeindesanitätsgesetzes 1971, LGBl. Nr. 14/1972, gem. § 51 Abs. 4 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:

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## § 1 alte Dokumentnummer {#par_1}

Die Besorgung der nachstehenden Angelegenheiten des Gemeindesanitätsgesetzes 1971, die nach diesem Gesetz den Gemeinden und den durch dieses Gesetz gebildeten Gemeindeverbänden (Sanitätskreisen) zukommen, wird für die Gemeindeverbände (Sanitätskreise) Siegendorf-Klingenbach und Wulkaprodersdorf-Zagersdorf der Landesregierung übertragen:

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## § 2 alte Dokumentnummer {#par_2}

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1993 in Kraft.

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