# Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Marktgemeinde Gols aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. September 1993, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Marktgemeinde Gols aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 76/1993

> Auf Antrag der Marktgemeinde Gols wird gemäß § 51 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Marktgemeinde Gols aus dem Breich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):

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