# Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. September 1993, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 90/1993

> Auf Antrag der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab wird gemäß § 51 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Marktgemeinde Sankt Martin an der Raab aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):

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