# Auflösung des Landtages

Gesetz vom 11. März 1996, mit dem die XVI. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages vorzeitig beendet wird

StF: LGBl. Nr. 32/1996 (XVI. Gp. RV 827 AB 854)

> Der Landtag hat beschlossen:

## § 1 {#par_1}

Der Landtag wird gemäß Artikel 13 Abs. 1 L-VG vor Ablauf der XVI. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

## § 2 {#par_2}

Das Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland in Kraft.