# Ausschreibung der Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer

Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. November 1997 über die Ausschreibung der Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer

StF: LGBl. Nr. 66/1997

> Aufgrund des § 14 des Gesetzes über die Wahlordnung für die Landwirtschaftskammer für das Burgenland vom 28. Mai 1926, LGBl. Nr. 72/1926, in der derzeit geltenden Fassung, wird hiemit die Wahl in die Burgenländische Landwirtschaftskammer ausgeschrieben.

## § 1 {#par_1}

Als Wahltag wird der 8. März 1998 festgesetzt.

Als Stichtag für die Eintragung in die Wählerverzeichnisse wird der 15. Dezember 1997 bestimmt.

Für die Wahl in die Landwirtschaftskammer besteht Wahlpflicht.