# Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 1997

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Juli 1997 über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 1997)

StF: LGBl. Nr. 43/1997

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, in der Fassung der Gemeindewahlordnungsnovelle 1997, LGBl. Nr. 26, in Verbindung mit den §§ 16 Abs. 1 und 2 sowie 17 Abs. 5 Burgenländische Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1997, LGBl. Nr. 25/1997, und Artikel II Abs. 4 der Gemeindeordnungsnovelle 1992, LGBl. Nr. 55/ 1992, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Im Burgenland werden mit Ausnahme der im § 4 angeführten Gemeinden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.

## § 2 {#par_2}

(1) Als Wahltag wird der 5. Oktober 1997 festgesetzt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 19. Oktober 1997 bestimmt.

## § 3 {#par_3}

Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 22. Juli 1997.

## § 4 {#par_4}

Diese Wahlausschreibung gilt nicht für die Gemeinden Antau, Sigleß, Mannersdorf an der Rabnitz, Oberloisdorf, Nikitsch, Schachendorf und Schandorf.