# Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. April 1998, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 39/1998

> Auf Antrag der Gemeinden Krensdorf und Sigleß wird gemäß § 51 Abs. 4 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 25/1997, verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Besorgung der Angelegenheiten des Bürgermeister-Pensionsgesetzes 1979, LGBl. Nr. 19, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 16/1998, mit Ausnahme des § 13 Abs. 2 und 3 wird für die Gemeinden Krensdorf und Sigleß auf die Landesregierung übertragen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1998 in Kraft.