# Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters von Bad Tatzmannsdorf

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. März 1999 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Bad Tatzmannsdorf

StF: LGBl. Nr. 11/1999

> Aufgrund der §§ 3 und 77 Abs. 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch die Gemeindewahlordnungsnovelle 1997, LGBl. Nr. 26, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

§ 1

Für die Gemeinde Bad Tatzmannsdorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

## § 2 {#par_2}

§ 2

(1) Als Wahltag wird der 6. Juni 1999 festgesetzt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 20. Juni 1999 bestimmt.

## § 3 {#par_3}

§ 3

Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 25. März 1999.