# Einzugsgebiete der Wildbäche

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Mai 1999, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche im Land Burgenland festgelegt werden

StF: LGBl. Nr. 33/1999

> Aufgrund des § 99 Abs. 5 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, i. d.F. des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 419/96, wird verordnet:

## § 1 Wildbacheinzugsgebiete {#par_1}

Als Einzugsgebiete von Wildbächen im Land Burgenland werden die im Anhang zu dieser Verordnung enthaltenen Gebiete festgelegt.

## § 2 Geltungsbereich {#par_2}

Der örtliche Geltungsbereich dieser Verordnung umfaßt das Land Burgenland.

## § 3 Inkrafttreten {#par_3}

Der Anhang in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 9/2016 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

## Anl. 1 Anhang {#prov_anl_1}