# Auflösung des Standesamtsverbandes Eberau

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 3. Dezember 1999 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Eberau

StF: LGBl. Nr. 69/1999

> Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der aus den Gemeinden Eberau und Bildein bestehende Standesamtsverband Eberau wird aufgelöst.

## § 2 {#par_2}

Die vom Standesamtsverband Eberau geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Eberau weiterzuführen.

## § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2000 in Kraft.