# Grenzänderung zwischen Neusiedl am See und Gols

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Neusiedl am See und Gols

StF: LGBl. Nr. 3/2000

> Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 25/1997, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Neusiedl am See (KG 32016 Neusiedl am See) und Gols (KG 32008 Gols) wird derart geändert, dass die Grundstücke Nr. 6181/2 bis 6181/8 sowie die Grundstücke Nr. 6184/37 bis 6184/117 der Katastralgemeinde Neusiedl am See von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Gols eingegliedert werden.

## § 2 {#par_2}

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist in den technischen Unterlagen des Vermessungsamtes Neusiedl am See einzusehen.

## § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.