# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Großpetersdorf

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Großpetersdorf

StF: LGBl. Nr. 18/2000

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBL. Nr. 37/1965 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gemeinde Großpetersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. März 2000 in Kraft.