# Vorzeitige Beendigung der XVII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages

Gesetz vom 15. September 2000, mit dem die XVII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages vorzeitig beendet wird

StF: LGBl. Nr. 63/2000 (XVII. Gp. RV 977 AB 982)

> Der Landtag hat beschlossen:

## § 1 {#par_1}

Der Burgenländische Landtag wird gemäß Artikel 13 Abs. 1 L-VG vor Ablauf der XVII. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

## § 2 {#par_2}

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland in Kraft.