# Auflösung des Standesamtsverbandes Sigleß

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Dezember 2000 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Sigleß

StF: LGBl. Nr. 80/2000

> Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der Fassung BGBl. Nr. 350/1991, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der aus den Gemeinden Sigleß und Krensdorf bestehende Standesamtsverband Sigleß wird aufgelöst.

## § 2 {#par_2}

Die vom Standesamtsverband Sigleß geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Sigleß weiterzuführen.

## § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.