# Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Schützen am Gebirge

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. März 2001 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Schützen am Gebirge

StF: LGBl. Nr. 12/2001

> Aufgrund der §§ 3 und 77 Abs. 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2000, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Für die Gemeinde Schützen am Gebirge wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.

## § 2 {#par_2}

(1) Als Wahltag wird der 10. Juni 2001 festgesetzt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 24. Juni 2001 festgesetzt.

## § 3 {#par_3}

Stichtag ist der 27. März 2001.