# Aufhebung des Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994

Gesetz vom 12. Juli 2001, mit dem das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 aufgehoben wird

StF: LGBl. Nr. 35/2001 (XVIII. Gp. RV 109 AB 123)

> Der Landtag hat beschlossen:

## § 1 {#par_1}

Das Gesetz vom 24. November 1994 über die Erhebung einer Getränke- und Speiseeisabgabe (Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994), LGBl. Nr. 11/1995, wird aufgehoben.

## § 2 {#par_2}

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 ist auf die Erhebung gemeinschaftsrechtskonformer Abgaben, die sich auf den Zeitraum bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes bezieht, weiterhin anzuwenden.

(3) Das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 ist auf Sachverhalte, die sich vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ereignet haben, weiterhin anzuwenden.