# Grenzänderung zwischen den Gemeinden Tadten und Wallern im Burgenland

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. September 2001 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Tadten und Wallern im Burgenland

StF: LGBl. Nr. 38/2001

> Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 22/2000, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Tadten und Wallern im Burgenland wird nach Maßgabe des § 2 geändert.

## § 2 {#par_2}

Die Grundstücke Nr. 3406-3410, 3413-3452, 3453/1, 3453/2, 3454-3472, 3473/1, 3473/2 und 3474 der Katastralgemeinde Wallern im Burgenland werden von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Tadten eingegliedert. Die Grundstücke Nr. 2059/3-2059/18, 2149/20-2149/26, 2149/45- 2149/57, 2149/66, 2927/216-2927/222 der Katastralgemeinde Tadten werden von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Wallern im Burgenland eingegliedert.

## § 3 {#par_3}

Die planliche Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist in den im Vermessungsamt Neusiedl am See aufliegenden technischen Unterlagen einzusehen.

## § 4 {#par_4}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.