# Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2002

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Dezember 2001 über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2002)

StF: LGBl. Nr. 81/2002

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992 i.d.g.F. in Verbindung mit den §§ 16 Abs. 1 und 2 sowie 17 Abs. 5 Burgenländische Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965 i.d.g.F. wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Im Burgenland werden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.

## § 2 {#par_2}

(1) Als Wahltag wird der 6. Oktober 2002 festgelegt.

(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 20. Oktober 2002 bestimmt.

## § 3 {#par_3}

Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 23. Juli 2002.