# Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Landes-Seniorenbeirats

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Dezember 2002, mit der die Anzahl der Mitglieder des Landes-Seniorenbeirats festgesetzt wird

StF: LGBl. Nr. 113/2002

> Aufgrund des § 6 Abs. 8 des Burgenländischen Seniorengesetzes 2002, LGBl. Nr. 90, wird verordnet:

## Art. 1 {#art_1}

Der Landes-Seniorenbeirat besteht aus neun Mitgliedern.