# Auflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach-Mühlgraben

Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. Dezember 2002 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach - Mühlgraben

StF: LGBl. Nr. 6/2003

> Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 98/2001, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der aus den Gemeinden Neuhaus am Klausenbach und Mühlgraben bestehende Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach wird aufgelöst.

## § 2 {#par_2}

Die vom Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach weiterzuführen.

## § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.