# Aufhebung der Verordnung der Gemeinde Grafenschachen, betreffend straßenpolizeiliche Regelungen

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 21. November 2003 betreffend die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Gemeine Grafenschachen vom 27.10.2003, Zahl: 640/1-4-2003, mit der straßenpolizeiliche Regelungen für das Gemeindegebiet der Gemeinde Grafenschachen getroffen werden

StF: LGBl. Nr. 70/2003

> Auf Grund des § 89 Abs. 2 Bgld. Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in Verbindung mit § 94b Abs. 1 lit. b StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 i.d.g.F., wird verfügt:

## § 1 {#par_1}

Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Grafenschachen vom 27.10.2003, Zahl: 640/1-4-2003, mit der das Fahren in beiden Fahrtrichtungen auf dem Güterweg Grafenschachen - Unterwaldbauern verboten wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.