# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an Weppersdorf

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Juli 2004 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Weppersdorf

StF: LGBl. Nr. 51/2004

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:

## Art. 1 {#art_1}

Der Gemeinde Weppersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.