# Trennung der Gemeinde Kohfidisch

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juni 1992 über die Trennung der Gemeinde Kohfidisch

StF: LGBl. Nr. 49/1992

> Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

## § 1 Trennung {#par_1}

Die Gemeinde Kofidisch wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

## § 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet {#par_2}

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Badersdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Badersdorf, jenes der neuen Gemeinde Kohfidisch das Gebiet der Katastralgemeinden Harmisch, Kirchfidisch und Kohfidisch.

## § 3 Vermögensauseinandersetzung {#par_3}

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Kohfidisch am 11. April 1992 beschlossene vollständige Übereinkommen.

## § 4 Inkrafttreten {#par_4}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1993 in Kraft.