# Trennung der Gemeinde Großpetersdorf

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. November 1991 über die Trennung der Gemeinde Großpetersdorf

StF: LGBl. Nr. 99/1991

> Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

## § 1 Trennung {#par_1}

Die Gemeinde Großpetersdorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

## § 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet {#par_2}

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Großpetersdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Großpetersdorf, Kleinpetersdorf, Kleinzicken, Miedlingsdorf und Welgersdorf, jenes der neuen Gemeinde Jabing das Gebiet der Katastralgemeinde Jabing.

## § 3 Vermögensauseinandersetzung {#par_3}

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Großpetersdorf am 5. Oktober 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.

## § 4 Inkrafttreten {#par_4}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.