# Trennung der Gemeinde Bocksdorf

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. November 1991 über die Trennung der Gemeinde Bocksdorf

StF: LGBl. Nr. 93/1991

> Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

## § 1 Trennung {#par_1}

Die Gemeinde Bocksdorf wird in drei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

## § 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet {#par_2}

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Bocksdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Bocksdorf, jenes der neuen Gemeinde Heugraben das Gebiet der Katastralgemeinde Heugraben und jenes der neuen Gemeinde Rohr im Burgenland das Gebiet der Katastralgemeinde Rohr im Burgenlaand.

## § 3 Vermögensauseinandersetzung {#par_3}

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Bocksdorf am 12. Juli 1991 und 11. Oktober 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.

## § 4 Inkrafttreten {#par_4}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.