# Trennung der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. November 1991 über die Trennung der Gemeinde Neuhaus am Klausenbach

StF: LGBl. Nr. 94/1991

> Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

## § 1 Trennung {#par_1}

Die Gemeinde Neuhaus am Klausenbach wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

## § 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet {#par_2}

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Mühlgraben umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Mühlgraben, jenes der neuen Gemeinde Neuhaus am Klausenbach das Gebiet der Katastralgemeinden Bonisdorf, Kalch, Krottendorf bei Neuhaus und Neuhaus am Klausenbach.

## § 3 Vermögensauseinandersetzung {#par_3}

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Neuhaus am Klausenbach am 5. August 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.

## § 4 Inkrafttreten {#par_4}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.