# Trennung der Gemeinde Gattendorf-Neudorf

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Oktober 1989 über die Trennung der Gemeinde Gattendorf-Neudorf

StF: LGBl. Nr. 54/1989

LGBl. Nr. 63/1989 (DFB)

> Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

## § 1 Trennung {#par_1}

Die Gemeinde Gattendorf-Neudorf wird in drei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

## § 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet {#par_2}

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Gattendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Gattendorf, jenes der neuen Gemeinde Neudorf das Gebiet der Katastralgemeinde Neudorf bei Parndorf und jenes der neuen Gemeinde Potzneusiedl das Gebiet der Katastralgemeinde Potzneusiedl.

## § 3 Vermögensauseinandersetzung {#par_3}

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Gemeinde Gattendorf-Neudorf am 10. Juli 1989 beschlossene vollständige Übereinkommen.

## § 4 Inkrafttreten {#par_4}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1990 in Kraft.