# Trennung der Gemeinde Grafenschachen

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. September 1989 über die Trennung der Gemeinde Grafenschachen

StF: LGBl. Nr. 51/1989

> Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

## § 1 Trennung {#par_1}

Die Gemeinde Grafenschachen wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

## § 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet {#par_2}

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Grafenschachen umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Grafenschachen und Kroisegg, jenes der neuen Gemeinde Neustift an der Lafnitz das Gebiet der Katastralgemeinde Neustift an der Lafnitz.

## § 3 Vermögensauseinandersetzung {#par_3}

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Grafenschachen am 26. Mai 1989 und am 25. August 1989 beschlossene vollständige Übereinkommen.

## § 4 Inkrafttreten {#par_4}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1990 in Kraft.