# Trennung der Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Oktober 1995 über die Trennung der Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz

StF: LGBl. Nr. 68/1995

> Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1992, LGBl. Nr. 55 wird verordnet:

## § 1 Trennung {#par_1}

Die Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

## § 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet {#par_2}

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Klostermarienberg, Mannersdorf an der Rabnitz, Rattersdorf-Liebing und Unterloisdorf, jenes der neuen Gemeinde Oberloisdorf das Gebiet der Katastralgemeinde Oberloisdorf.

## § 3 Vermögensauseinandersetzung {#par_3}

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Mannersdorf an der Rabnitz am 27. Juni 1995 beschlossene vollständige Übereinkommen.

## § 4 Inkrafttreten {#par_4}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.