# Trennung der Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Dezember 1990 über die Trennung der Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz

StF: LGBl. Nr. 83/1990

> Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

## § 1 Trennung {#par_1}

Die Gemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

## § 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet {#par_2}

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Piringsdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Piringsdorf, jenes der neuen Gemeinde Unterrabnitz-Schwendgraben das Gebiet der Katastralgemeinden Unterrabnitz und Schwendgraben.

## § 3 Vermögensauseinandersetzung {#par_3}

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Piringsdorf-Unterrabnitz am 10 Juli 1990 und 26. November 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

## § 4 Inkrafttreten {#par_4}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.