# Trennung der Gemeinde Ollersdorf im Burgenland

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. November 1990 über die Trennung der Gemeinde Ollersdorf im Burgenland

StF: LGBl. Nr. 75/1990

> Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

## § 1 Trennung {#par_1}

Die Gemeinde Ollersdorf im Burgenland wird in drei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

## § 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet {#par_2}

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Hackerberg umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Hackerberg, jenes der neuen Gemeinde Ollersdorf im Burgenland das Gebiet der Katastralgemeinde Ollersdorf und jenes der neuen Gemeinde Wörterberg das Gebiet der Katastralgemeinde Wörterberg.

## § 3 Vermögensauseinandersetzung {#par_3}

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Ollersdorf im Burgenland am 12. Juli 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

## § 4 Inkrafttreten {#par_4}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.