# Trennung der Gemeinde Draßburg-Baumgarten

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. September 1990 über die Trennung der Gemeinde Draßburg-Baumgarten

StF: LGBl. Nr. 65/1990

> Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

## § 1 Trennung {#par_1}

Die Gemeinde Draßburg-Baumgarten wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

## § 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet {#par_2}

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:

(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Baumgarten umfasst das Gebiet der Katastralgemeinde Baumgarten, jenes der neuen Gemeinde Draßburg das Gebiet der Katastralgemeinde Draßburg.

## § 3 Vermögensauseinandersetzung {#par_3}

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Draßburg-Baumgarten am 3. Juli 1990 beschlossene vollständige Übereinkommen.

## § 4 Inkrafttreten {#par_4}

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1991 in Kraft.