# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wallern im Burgenland

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Juli 1998 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Wallern im Burgenland

StF: LGBl. Nr. 51/1998

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965 in der geltenden Fassung, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gemeinde Wallern im Burgenland wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft.