# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Neufeld an der Leitha

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Mai 1997 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Neufeld an der Leitha

StF.: LGBl. Nr. 23/1997

> Aufgrund des § 3 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/2965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Marktgemeinde Neufeld an der Leitha wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1997 in Kraft.