# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Purbach am Neusiedler See

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Mai 1997 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Purbach am Neusiedler See

StF: LGBl. Nr. 22/1997

> Aufgrund des § 3 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/2965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Die Marktgemeinde Purbach am Neusiedler See wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 22. Juni 1997 in Kraft.