# Bgld. Jagdverordnung

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Februar 2005, mit der Bestimmungen des Bgld. Jagdgesetzes 2004 ausgeführt werden (Bgld. Jagdverordnung)

StF: LGBl. Nr. 23/2005

> Auf Grund der §§ 3 Abs. 6, 30, 31 Abs. 1, 40 Abs. 11, 55 Abs. 1, 64 Abs. 2 und 5, 66 Abs. 8 und 9, 70 Abs. 2 und 3, 72, 78 Abs. 4, 79 Abs. 2 und 4, 82 Abs. 1 und 3, 85 Abs. 7, 86 Abs. 4, 87 Abs. 11, 91 Abs. 2, 98, 99 Abs. 7, 101 Abs. 2, 102 Abs. 4, 116 Abs. 4, 121 Abs. 2, 149, 158, 180 und 191 Abs. 2 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, wird verordnet:

LGBl. Nr. 2/2006, LGBl. Nr. 7/2007, LGBl. Nr. 3/2016

Im RIS seit

02.02.2016

## § 1 Halten von Wild zur Fleischgewinnung {#par_1}

Das Halten von Haarwild zur Gewinnung von Fleisch ist im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gestattet, wenn diese Tiere auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - Schwarzwild auch auf Waldflächen - von nicht mehr als 20 ha je Betrieb und innerhalb von Einfriedungen gehalten werden, die ein Auswechseln in die freie Wildbahn und ein Einwechseln von Schalenwild in die eingefriedete Fläche verhindern.

## § 2 Zugelassenes Wild {#par_2}

Zur Fleischgewinnung ist nur Dam-, Rot-, Muffel- und Schwarzwild zugelassen.

## § 3 Einfriedung der Gehege {#par_3}

Die Höhe der Einfriedung hat bei Dam-, Rot- und Muffelwild 2 m und bei Schwarzwild mindestens 1,50 m zu betragen, wobei bei Schwarzwildgehegen das Gitter 50 cm in die Erde versenkt sein muss.

## § 4 Schutz der Interessen der Jagd {#par_4}

Durch die Errichtung des Geheges dürfen die Interessen der Jagd, insbesondere die jagdliche Nutzung, vorhandene Wildwechsel, Äsungsflächen und Einstände des Wildes nicht erheblich beeinträchtigt werden.

## § 5 Beschaffenheit der Gehege {#par_5}

Die Gehege haben ausreichende natürliche Äsungs- und künstliche Fütterungsmöglichkeiten, eine ausreichende Wasserversorgung sowie natürliche oder künstliche Deckungen aufzuweisen.

## § 6 Wilddichte {#par_6}

Als tragbare Wilddichte werden für

## § 7 Überprüfungen {#par_7}

Das Gehege ist jährlich mindestens einmal veterinärpolizeilich überprüfen zu lassen.

## § 8 Im RIS seit {#par_8}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 9 Im RIS seit {#par_9}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 10 Im RIS seit {#par_10}

zu Abs. 3: LGBl. Nr. 7/2007

Im RIS seit

12.07.2021

## § 11 Im RIS seit {#par_11}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 12 Im RIS seit {#par_12}

zu Abs. 3: LGBl. Nr. 7/2007

Im RIS seit

12.07.2021

## § 13 Im RIS seit {#par_13}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 14 Im RIS seit {#par_14}

(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 50/2021)

Im RIS seit

12.07.2021

## § 15 Im RIS seit {#par_15}

zu Abs. 3: LGBl. Nr. 3/2016

zu Abs. 7: LGBl. Nr. 7/2007

Im RIS seit

12.07.2021

## § 16 Im RIS seit {#par_16}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 17 Im RIS seit {#par_17}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 18 Im RIS seit {#par_18}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 19 Im RIS seit {#par_19}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 20 Im RIS seit {#par_20}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 21 Im RIS seit {#par_21}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 22 Im RIS seit {#par_22}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 23 Im RIS seit {#par_23}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 24 Im RIS seit {#par_24}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 25 Im RIS seit {#par_25}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 26 Im RIS seit {#par_26}

zu Abs. 1: LGBl. Nr. 2/2006

Im RIS seit

12.07.2021

## § 27 Im RIS seit {#par_27}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 28 Im RIS seit {#par_28}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 29 Im RIS seit {#par_29}

Abs. 3 entfallen: LGBl. Nr. 3/2016

Im RIS seit

12.07.2021

## § 30 Im RIS seit {#par_30}

zu Abs. 2: LGBl. Nr. 3/2016

Im RIS seit

12.07.2021

## § 31 Im RIS seit {#par_31}

zu Abs. 5: LGBl. Nr. 3/2016

zu Abs. 7: LGBl. Nr. 3/2016

Im RIS seit

12.07.2021

## § 32 Im RIS seit {#par_32}

Im RIS seit

12.07.2021

## § 33 Öffentliche Versteigerung von Genossenschaftsjagdgebieten;Versteigerungsbedingungen {#par_33}

(1) Der vom Jagdausschuss gemäß § 37 Abs. 2 Bgld. Jagdgesetz 2004 erstellte Entwurf der Versteigerungsbedingungen (Anlage 7) ist der Bezirksverwaltungsbehörde in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.

(2) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat nach Überprüfung gemäß § 37 Abs. 3 Bgld. Jagdgesetz 2004 eine Ausfertigung der Versteigerungsbedingungen der Obfrau oder dem Obmann des Jagdausschusses zurückzustellen. Die zweite Ausfertigung verbleibt bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

## § 34 Kundmachungsformulare; Versteigerungsniederschrift {#par_34}

(1) Die Obfrau oder der Obmann des Jagdausschusses hat die Versteigerung unter Verwendung von Kundmachungsformularen nach dem Muster der Anlage 8 nach den Vorschriften des § 39 Bgld. Jagdgesetz 2004 kundzumachen.

(2) Für die Versteigerungsniederschrift ist das Muster der Anlage 9 zu verwenden.

## § 35 Pachtverträge {#par_35}

Zur Abfassung der nach Rechtswirksamkeit der Verpachtung einer Genossenschaftsjagd oder nach Zuerkennung eines Vorpachtrechtes auszufertigenden Pachtverträge sind die in der Anlage 10 oder 11 angeführten Vertragsmuster zu verwenden.

## § 36 Im RIS seit {#par_36}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 37 Im RIS seit {#par_37}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 38 Im RIS seit {#par_38}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 39 Im RIS seit {#par_39}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 40 Im RIS seit {#par_40}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 41 Im RIS seit {#par_41}

LGBl. Nr. 3/2016

Im RIS seit

14.06.2017

## § 42 Im RIS seit {#par_42}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 43 Im RIS seit {#par_43}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 44 Im RIS seit {#par_44}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 45 Im RIS seit {#par_45}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 46 Im RIS seit {#par_46}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 47 Im RIS seit {#par_47}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 48 Im RIS seit {#par_48}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 49 Im RIS seit {#par_49}

zu Abs. 2: LGBl. Nr. 7/2007

Im RIS seit

14.06.2017

## § 50 Im RIS seit {#par_50}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 51 Im RIS seit {#par_51}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 52 Im RIS seit {#par_52}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 53 Im RIS seit {#par_53}

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14.06.2017

## § 54 Im RIS seit {#par_54}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 55 Im RIS seit {#par_55}

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14.06.2017

## § 56 Im RIS seit {#par_56}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 57 Im RIS seit {#par_57}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 58 Im RIS seit {#par_58}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 59 Im RIS seit {#par_59}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 60 Im RIS seit {#par_60}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 61 Im RIS seit {#par_61}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 62 Im RIS seit {#par_62}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 63 Im RIS seit {#par_63}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 64 Im RIS seit {#par_64}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 65 Im RIS seit {#par_65}

Im RIS seit

14.06.2017

## § 66 Im RIS seit {#par_66}

Im RIS seit

14.06.2017