# Gesetz, mit dem die XVIII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages vorzeitig beendet wird

Gesetz vom 21. Mai 2005, mit dem die XVIII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages vorzeitig beendet wird

StF: LGBl. Nr. 51/2005

> Der Landtag hat beschlossen:

## § 1 {#par_1}

Der Landtag wird gemäß Artikel 13 L-VG vor Ablauf der XVIII. Gesetzgebungsperiode aufgelöst.

## § 2 {#par_2}

Das Gesetz tritt mit dem Tag der Kundmachung im Landesgesetzblatt für das Burgenland in Kraft.