# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Loretto

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Juli 1991 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Loretto

StF: LGBl. Nr. 74/1991

> Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gemeinde Loretto wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. August 1991 in Kraft.