# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Ollersdorf im Burgenland

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. September 1991 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Ollersdorf im Burgenland

StF: LGBl. Nr. 86/1991

> Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gemeinde Ollersdorf im Burgenland wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1991 in Kraft.