# Naturpark Neusiedler See - Leithagebirge

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 2005, mit der Bereiche des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Neusiedlersee zum Naturpark Neusiedler See - Leithagebirge erklärt werden

StF: LGBl. Nr. 4/2006

> Auf Grund des § 25 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes, LGBl. Nr. 27/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 58/2004, wird verordnet:

## § 1 Naturpark Neusiedler See - Leithagebirge {#par_1}

(1) Bereiche des Naturschutz- und Landschaftsschutzgebietes Neusiedlersee der Gemeinden Jois, Winden, Breitenbrunn, Purbach am Neusiedlersee und Donnerskirchen werden zum Naturpark Neusiedler See - Leithagebirge erklärt.

(2) Der Naturpark umfasst

(3) Die Grenzen des Naturparkes sind in der Anlage, die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, dargestellt.

## § 2 Inkrafttreten {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung folgenden Monatsersten in Kraft.