# Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Podersdorf am See

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 1992 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Podersdorf am See

StF: LGBl. Nr. 76/1992

> Aufgrund des § 3 Absatz 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gemeinde Podersdorf am See wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Marktgemeinde” verliehen.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 13. September 1992 in Kraft.